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Autobahn-Vignette

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Allgemeine Information zur Gratis-Autobahn-Vignette

Neue Regelung

 

Seit dem 1. Dezember 2019 gelten sowohl für die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer als auch für die Gratis-Vignette für Menschen mit Behinderung neue Regelungen. Wenn Sie von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind, wird für Ihr Fahrzeug automatisch eine digitale Vignette freigeschaltet.

 

Sie bekommen keine Klebevignette oder Freischaltungscodes mehr vom Sozialministeriumservice zugesandt.

 

Voraussetzungen für die Gratis-Vignette und für die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer

 

Eine Gratis-Vignette kann für ein Kennzeichen ausgestellt werden, wenn

  • das höchste zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges 3,5 Tonnen nicht übersteigt und
  • das Fahrzeug ausschließlich auf Menschen mit Behinderung zugelassen ist und
  • diese Menschen einen Behindertenpass mit dem Zusatz-Eintrag „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ oder „Blindheit“ haben und
  • das Fahrzeug vorwiegend zur persönlichen Fortbewegung der Person mit Behinderung und für Fahrten, die ihren Zwecken und ihrer Haushaltsführung dienen, verwendet wird.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie automatisch eine Gratis-Autobahnvignette.

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