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Parkausweis

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Allgemeine Informationen zum Parkausweis für behinderte Personen

Mit einem Parkausweis für behinderte Personen müssen Sie in den meisten Gemeinden Österreichs keine Parkgebühren bezahlen. Zusätzlich dürfen Sie an Straßenstellen halten und parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist.

 

Wie bekommen Sie einen Parkausweis?

 

Um einen Parkausweis für behinderte Personen zu bekommen, muss in Ihrem Behindertenpass folgender Zusatz-Eintrag stehen: „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung

 

Wo dürfen Sie mit dem Parkausweis halten oder parken?

 

Sie dürfen halten:

  • an Straßenstellen, an denen es ein Halte- und Parkverbot durch Verkehrszeichen gibt
  • in zweiter Spur

Sie dürfen parken:

  • an Straßenstellen, an denen es ein Parkverbot durch Verkehrszeichen gibt
  • in Kurzparkzonen ohne zeitliche Beschränkung
  • in Fußgängerzonen für die Zeit einer Ladetätigkeit

Weitere Vergünstigungen durch den Parkausweis

 

Der Parkausweis dient auch als Nachweis für:

  • die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer
  • das Ansuchen auf einen Behinderten-Parkplatz
  • die Bestellung eines Euro-Keys
  • steuerliche Absetzmöglichkeiten, z.B. für Kfz-Pauschale, große Pendler-Paschale
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