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Kfz-Steuer

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Allgemeine Informationen zur Befreiung von der Kfz-Steuer

Personen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von einer Kfz-Steuer bekommen.

 

Das höchst zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeuges ist ausschlaggebend dafür, welche Stelle für eine etwaige Befreiung von der Steuer zuständig ist.

  • Bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen ist die motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Für eine Befreiung ist Ihr Kfz-Haftpflichtversicherer verantwortlich.
  • Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen ist die Kraftfahrzeugssteuer zu entrichten. Für eine Befreiung ist das zuständige Wohnsitzfinanzamt verantwortlich.
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