Ratgeber starten Grad der Behinderung Behindertenpass Steuerausgleich Parkausweis Autobahn-Vignette Kfz-Steuer Fahrpreisermäßigung ÖBB Zusatzeintragungen Euro-key Pflegegeld Selbstbehalt für Selbständige Mautermäßigung

Sprachauswahl: DE / EN

Pflegegeld

Ich möchte Pflegegeld beantragen.

Fortschritt

0%

Allgemeine Informationen zum Pflegegeld

Pflegegeld ist für Personen, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung regelmäßige Pflege brauchen. Durch diese regelmäßige Pflege entstehen Kosten, die nicht für alle leistbar sind. Der finanzielle Ausgleich soll die notwendige Pflege sichern und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglichen.

 

Voraussetzungen

 

Für einen Anspruch auf Pflegegeld müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern wird
  • Ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 65 Stunden
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich

Höhe des Pflegegeldes

 

Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes bemisst sich nach dem Pflegebedarf in Stunden pro Monat. Dabei gibt es 7 verschiedene Pflegestufen:

 

Stufe 1:                               162,50 €

Stufe 2:                               299,60 €

Stufe 3:                               466,80 €

Stufe 4:                               700,10 €

Stufe 5:                               951,00 €

Stufe 6:                               1.327,90 €

Stufe 7:                               1.745,10 €

 

Die Feststellung der Pflegegeld-Stufe erfolgt durch ein ärztliches Gutachten bei einem Hausbesuch.

 

Den Antrag auf Pflegegeld müssen Sie bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger einbringen.

I039